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FAQ'S
Häufig gestellte Fragen
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Was ist ein Sachkundenachweis?Der Sachkundenachweis für künftige Hundehalterinnen und Hundehalter soll sicherstellen, dass vor der Anschaffung des Tieres die notwendigen Kenntnisse erlangt werden, um den Hund tiergerecht zu halten.
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Wer muss einen Sachkundenachweis machen?Ab dem 1. Juli 2019 hat jede Person vor Anschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 12 des Wiener Tierhaltegesetzes zu erbringen. Ausgenommen hiervon sind Personen, die in den vorausgehenden zwei Jahren einen Hund gehalten haben. Diese müssen die Haltung für diesen Zeitraum nachweisen, z.B. mittels behördlicher Bestätigung über die Entrichtung der Hundeabgabe. Zur Absolvierung eines Sachkundenachweises sind nur jene Personen zugelassen, die über die notwendige Verlässlichkeit verfügen. Verlässlichkeit ist nicht gegeben bei einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei gemäß § 222 Strafgesetzbuch, bei einer rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung der §§ 5 oder 6 Tierschutzgesetz, bei einer rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung gemäß § 39 TSchG, bei einer rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren gemäß § 4 Wiener Tierhaltegesetz. Vom Sachkundenachweis ausgenommen ist die Haltung von Hunden in behördlich genehmigten Tierheimen, Tierspitälern oder Tierpensionen sowie von Diensthunden des Bundes wie auch von ehemaligen Diensthunden des Bundes, sofern diese durch die Polizeidiensthundeführerin oder den Polizeidiensthundeführer, die oder der diesen Hund als Diensthund geführt hat, weiterhin gehalten oder verwahrt werden. Alle anderen Personen, die in Wien einen Hund halten möchten, müssen einen Sachkundenachweis erbringen, und es gibt keine Möglichkeit, sich von der Pflicht befreien zu lassen.
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Kann ich den Sachkundenachweis bei Ihnen absolvieren?Ja. Egal in welchem Bezirk Sie wohnhaft sind, Sie können die Hunde-Sachkunde bei uns absolvieren.
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Wie melde ich mich für einen Kurs an?Sie können alle Termine über diese Website einsehen, buchen und direkt bezahlen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an anmeldung@couragiert.at.
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Was kostet der Sachkundenachweis?Der Sachkunde-Kurs kostet 40 Euro pro Person. Weitere Gebühren für die anschließende Ausstellung des Nachweises o.ä. fallen nicht an.
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Wie lange ist der Sachkundenachweis gültig?Der Sachkundenachweis ist ab Absolvierung des Kurses zwei Jahre gültig.
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Was umfasst der Sachkunde-Kurs?Der Kurs dauert vier Stunden und vermittelt grundlegendes Wissen über zeitgemäße Hundehaltung. Dazu gehören: grundsätzliche Überlegungen vor der Anschaffung eines Hundes (inklusive Aufklärung über unseriöse Quellen und Qualzucht) Kenntnisse über Hundehaltung, Ernährung, Pflege, Gesundheit, Kosten, Entwicklung vom Welpen zum erwachsenen Hund, der Hund als soziales Lebewesen (Kontakte mit Bezugspersonen/mit Artgenossen) Erkennen von Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignalen, Körpersprache, häufige Missverständnisse zwischen Mensch und Hund, Ruhebedürfnis/Beschäftigung Kenntnisse über tiergerechte Hundeausbildung, Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel in der Erziehung, Verhaltensauffälligkeiten (Erkennen, Ansprechpersonen), Praxisübungen Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften (Wiener Tierhaltegesetz, Hundeabgabegesetz, Grünanlagenverordnung, Reinhalteverordnung, Straßenverkehrsordnung, Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung hinsichtlich der Mindesterfordernisse für die Haltung von Hunden)
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Muss ich eine Prüfung machen bzw. kann ich durchfallen?Nach Absolvierung des Sachkunde-Kurses wird den TeilnehmerInnen von den Vortragenden eine Bestätigung ausgestellt, die als Sachkundenachweis gilt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
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Müssen alle Familienmitglieder den Sachkundenachweis machen?Einen Nachweis über den besuchten Sachkunde-Kurs benötigen nur die/der Hundehalter/in. Familienmitglieder oder sonstige im selben Haushalt lebende Personen benötigen keinen Nachweis. Sie sind aber herzlich eingeladen, zur Vorbereitung auf den neuen tierischen Mitbewohner ebenfalls einen Sachkunde-Kurs zu besuchen.
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Wann muss ich den Hund für die Hundeabgabe anmelden, und wie lange habe ich dann Zeit, den Sachkundenachweis zu machen?"Grundsätzlich gilt: Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen, nachdem er in das Gebiet der Stadt Wien gebracht wurde und das Alter von 3 Monaten erreicht hat, anmelden. Der Sachkundekurs soll vor der Anschaffung des Hundes absolviert und der Nachweis bei der Anmeldung vorgelegt werden.
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Müssen auch HalterInnen von Listenhunden vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis erlangen?Der Sachkundenachweis ist einheitlich für alle Hunderassen und gilt somit auch für Listenhunde. Nach der Anschaffung sind HalterInnen eines Listenhundes jedoch verpflichtet, einen Hundeführschein zu machen.
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Kann ich meinen Hund mitnehmen?Platzbedingt ist die Mitnahme von Hunden leider nicht möglich.
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Darf ich mein Kind mitbringen?Die kostenlose Mitnahme von Kindern ist platzbedingt leider nicht möglich. Natürlich können Sie im Zuge Ihrer Buchung zwei Sitzplätze buchen und bezahlen.
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Was gibt es in Bezug auf den Kursort zu beachten?Am Eingang zum Kursort befinden sich zwei Stufen. Nach vorheriger Absprache kann eine Rollstuhlrampe bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie zudem, dass am Kursort keine Toilettenanlagen zur Verfügung stehen. In unmittelbarer Nähe finden sich zahlreiche Cafés und Restaurants, die Sie vor Kursbeginn und während der Pause (ca. 12:00 Uhr) aufsuchen können.
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